Angst vor Volksbanken-Sondergesetz

Der Volksbanken-Konzern ÖVAG vervielfachte den Schuldenberg und dürfte Geld benötigen. Die Mitglieder der Genossenschaft können aber nur durch einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Kasse gebeten werden. Nicht nur die Hypo Alpe Adria, sondern auch beim Spitzeninstitut ÖVAG spitzte sich zuletzt die Lage drastisch zu. Der ÖVAG Konzern hat allein schon im ersten Halbjahr 2014 den Verlust von 203 Millionen Euro verdreifacht.

Der Konzern begründet die hohe Geldsumme damit, dass der Tochter-Konzern in Rumänien mit einer Kapitalerhöhung von 128 Millionen Euro bezuschusst wurde, welches allerdings bis 2015 verkauft werden soll. Aber auch für das gesamte Jahr 2014 erwartet das Institut einen schlechten Abschluss. Der derzeitige Finanzminister muss sich nicht nur um die Hypo kümmern, sondern auch um die ÖVAG.

Denn die ÖVAG bildet mit den Volksbanken in den Bundesländern eine Einheit. Und gerade dieser Volksbanken-Zusammenschluss muss bis Anfang Oktober einen sogenannten Stresstest der EZB (Europäischen Zentralbank) mitmachen. Die Endergebnisse werden dann Ende Oktober 2014 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Fachmänner für Finanzwesen vertreten einschlägig die Meinung, dass der Volksbanken-Konzern ÖVAG ganz klar durchfallen wird. Nachdem was aus sicherer Quelle zu erfahren ist, soll ein Kapitalbetrag von 500 Millionen Euro bis zu einer Milliarde Euro fehlen.

Eine Verletzung des Tabus?

Der zurückgetretene Finanzminister Michael Spindelegger schloss eine abermalige Staatshilfe für die ÖVAG sicher aus. Die Begründung liege darin, dass der hiesige Steuerzahler das Spitzeninstitut schon einmal im Frühjahr 2012 mit einer Teilverstaatlichung vor den finanziellen Ruin retten musste.

Seit dieser Zeit ist der Bund mit rund 43 Prozent an der ÖVAG teilhabend. Der Bankchef Willibald Cernko äußerte großes Verständnis für die Position von Spindelegger. Cernko stieß energisch die Forderung aus, dass bei einem eventuellen Geldbedarf, als erstes die Volksbanken-Genossenschaften einspringen sollen.

Diese Meinung vertritt auch der Arbeitskammer Direktor Werner Muhm, welcher der wichtigste Wirtschaftsexperte der SPÖ ist, denn ein Zugriff auf die Volksbanken-Genossenschaft wäre ein absoluter Tabubruch. Im Augenblick sind 688.000 Österreicher als Genossenschaftler Miteigentümer einer Volksbank. Eigentlich hätten sich diese 2012 mit 220 Millionen Euro an der ÖVAG-Errettung mitbeteiligen sollen. Doch das Konzept wurde nach heftigen Interventionen der Volksbanken abgesagt.

Denn die Volks- und Raiffeisenbanken hatten die Bedenken, dass hiermit ein Exempel für die gesamte Genossenschaft statuiert würde. Denn sage und schreibe 1,7 Millionen Österreicher sind Miteigentümer einer Raiffeisen-Genossenschaft. Aber da stellt sich die Frage von ganz allein: Kann von einem Genossenschafter ein Sanierungsbetrag verlangt werden, falls ein Institut in die Miesen gerät? Volks- und Raiffeisenbanken erklären, dass hier keine rechtlichen Grundlagen bestehen. Das bedeutet, in Österreich gibt es ein eigenes Genossenschaft-Insolvenzgesetz, welches deutlich besagt, dass erst beim Konkurs ein Betrag von den Genossenschaftern erhoben werden kann. Aber auch nur dann, wenn im Konkursfall das Gesamtvermögen zur Deckung der Forderung der Gläubiger nicht ausreicht. Ein Volksbanken-Sondergesetz würde zu einer massiven Klagewelle führen.

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