Seitdem im Jahr 2009 das Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten ist, ist das Kassieren von Entgelten für Zahlungsinstrumente in einigen Fällen ausgeschlossen. Trotz bestehendem Gesetz wurde dies von einigen Unternehmen ignoriert und eine eigene Zahlscheingebühr bzw ein Zahlscheinentgelt verlangt.
VKI Info: Urteil für T-Mobile
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums geklagt, der OGH hat T-Mobile hier examplarisch verurteilt. Der Anbieter ist nun gezwungen, die Klauseln aus den AGB zu entfernen.
Forderungen: Der VKI möchte nun Forderungen sammeln, um Entgelte zurückfordern zu können. Details zur Aktion gibt es auf www.verbraucherrecht.at – Diese ist bis zum 30. September 2014 befristet.
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