Kinderbeihilfe 2020 in Österreich – Höhe, Anspruch, Antrag, Vorteile

Mit der Einführung der Kinderbeihilfe hat sich der Staat Österreich dazu entschieden, Familien auf finanzielle Weise zu unterstützen. Ziel der Kinderbeihilfe ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Für Familien sichert die Kinderbeihilfe die Lebenserhaltung und trägt somit massiv zu finanziellen Sicherheit bei.

Wer hat einen Anspruch auf Kinderbeihilfe?

Im Grunde genommen haben alle Eltern einen Anspruch auf Kinderbeihilfe. Bei der Kalkulation des Auszahlungsbetrages bleibt das Einkommen der Eltern, anders bei anderen staatlichen Leistungen, unberücksichtigt.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderbeihilfe sind der ständige Aufenthaltsort der Familie in Österreich, und dass das Kind mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

  • Anspruchsinhaber ist stets jenes Elternteil, welches den Haushalt führt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um die Mutter handelt. Die Mutter kann allerdings zugunsten des Vaters auf den Anspruch der Kinderbeihilfe verzichten.
  • Bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat, wird dem anspruchsberechtigten Elternteil die Kinderbeihilfe ausgezahlt. Seit September 2013 besteht die Möglichkeit, dass das volljährige Kind die Kinderbeihilfe erhält.

Sollte das Kind Vollwaise oder die Eltern der Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, kann in Ausnahmefällen sogar das Kind selbst anspruchsberechtigt sein. Wenn die Eltern den Löwenanteil am Unterhalt bestreiten und das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, besteht weiterhin Anspruch auf Kinderbeihilfe. Als „Eltern“ gelten auch Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern. Nach diesem Grundsatz sind alle potentiell anspruchsberechtigt.

Unterstützung für Eltern in Österreich mit der Kinderbeihilfe – Stockfoto-ID: 197237803
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Kommt eine andere Person, die nicht mit dem Kind verwandt ist, für den Unterhalt auf und das Kind lebt auch nicht bei den Eltern, kann diese Person einen Anspruch auf Kinderbeihilfe geltend machen.

Wie hoch ist die Kinderbeihilfe?

Die Höhe der monatlichen Kinderbeihilfe beträgt pro Kind aktuell 114 Euro zuzüglich zu einem Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 Euro. Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jeder Steuerpflichtige, welcher Kinderbeihilfe bezieht.

  • Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren erhalten 114 Euro, Kinder zwischen drei und zehn Jahren erhalten 121,90 Euro im Monat. Ab einem Alter von zehn Jahren erhalten die Kinder 141,50 Euro und Erwachsene über 19 Jahre erhalten 165,10 Euro.

Dazu kommt ab einer gewissen Zahl von Geschwister jeweils ein monatlicher Betrag in Höhe von:

  • 2 Kinder 7,10 €
  • 3 Kinder 17,40 €
  • 4 Kinder 32 €
  • 5 Kinder 35,70 €
  • 6 Kinder 34,30 €
  • 7 und mehr Kinder 52 €

Einen Zuschlag von 155,90 Euro pro Monat erhalten die Eltern, wenn das Kind erheblich behindert ist. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen der Familie einen bestimmten Betrag nicht, besteht ab dem dritten Kind ein Mehrkinderzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Für alle Kinder, die zwischen sechs und fünfzehn Jahre alt sind, wird einmal im Jahr ein Schulgeld in Höhe von 100 Euro ausgezahlt. Diese Auszahlung bedarf keiner gesonderten Antragsstellung.

Wie kann die Kinderbeihilfe beantragt werden? – Antrag

Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt schriftlich zu stellen. Für den Antrag benötigt der Sachbearbeiter folgende Unterlagen: Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes sowie den Meldezettel des Antragssteller.

Die Vorteile von Kinderbeihilfe

  • Sicherung des Lebensstandards
  • Tendenz zur Teilzeitarbeit steigt
  • Positive Beeinflussung der Geburtenrate
  • Eltern können sich besser um den Nachwuchs kümmern
  • Verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Überblick – Ratgeber und Tipps zum Thema Kinderbeihilfe 2020 in Österreich

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