Pflegegeld 2019 in Österreich & Deutschland – Höhe, Unterschiede, Voraussetzungen

Die Menschen, welche für die Pflege ihrer Angehörigen zuständig sind, können in Österreich Pflegegeld beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt mit der dem Pflegegrad der Angehörigen zusammen. Bereits für die erste Pflegestufe erhalten die Antragsteller einen monatlichen Zuschuss von 157,30 Euro.

Wenn die pflegenden Angehörigen die höchste Pflegestufe 7 beantragt wird, dann können die Antragsteller mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 1688,90 Euro rechnen. Im Jahr 2019 wurden die Summen der einzelnen Pflegestufen nicht erhöht und sind weiterhin konstant geblieben.

Was sind die Pflegestufen und wann werden diese vergeben?

In Österreich gibt es insgesamt 7 Pflegestufen, welche nach der Schwere der Krankheit den erkrankten Menschen zugeteilt werden. Zudem bestimmt die zugeteilte Pflegestufe den Bedarf, welcher von der jeweiligen Person beansprucht wird.

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Wichtig: Pflegestufen und Pflegegrad (Deutschland) beachten!
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Um eine Einstufung zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen Antrag stellen. Nach der Antragstellung findet ein Hausbesuch durch einen Sachverständigen statt. Diese Person spricht mit den pflegebedürftigen Menschen und erstellt dann ein spezielles Gutachten. In diesem Gutachten wird auch die eingeteilte Pflegestufe festgehalten.

Die 7 Pflegestufen enthalten bestimmte Voraussetzungen, zu denen das zeitliche Ausmaß der benötigten Pflege gehört. Bei der Pflegestufe 1 benötigt die pflegebedürftige Person mehr als 60 Stunden im Monat an Pflege. Bei der der Pflegestufe 7 braucht die pflegebedürftige Person mehr als 180 Stunden im Monat an notwendiger Pflege.

Derzeit sind in Österreich rund 440000 Menschen auf das Pflegegeld angewiesen. Mit dem Pflegegeld sollen die kranken Menschen an Unabhängigkeit gewinnen und so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben. Das Pflegegeld wird von den Behörden nicht als erhöhtes Einkommen gezählt und kann zusammen mit anderen Leistungen bezogen werden.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um das Pflegegeld in Österreich zu bekommen?

Die Behörden überprüfen die Anträge auf das Pflegegeld sehr genau und kontrollieren dabei auch, ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Um das Pflegegeld beantragen zu können, müssen die Menschen einen ständigen Hilfe- und Betreuungsbedarf haben. Außerdem müssen sie geistig, psychisch oder körperlich erkrankt sein. Diese Erkrankung muss mindestens sechs Monate lang andauern.

Zur weiteren Voraussetzung gehört ständige Bedarf der Pflege, welche mehr als 60 Stunden im Monat benötigt wird. Zudem müssen die Bürger in Österreich leben. In manchen Fällen kann das Pflegegeld auch an Personen überwiesen werden, welche im EWR Raum leben.

Die pflegebedürftigen Menschen haben einen erhöhten bedarf an Pflege, wenn sie Hilfe beim Kochen, Anziehen, Duschen, der Einnahme von Medikamenten und der Fortbewegung in und außerhalb der Wohnung brauchen. Die Pfleger nehmen viele dieser Arbeiten ab und helfen den pflegebedürftigen Menschen, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen.

Quelle: https://www.foerderportal.at/pflegegeld-oesterreich/

Wie wird der Pflegebedarf in Österreich beurteilt?

Damit der Pflegebedarf richtig beurteilt werden kann, müssen fünf verschiedene Hilfsverrichtungen überprüft werden. Die Gutachten müssen feststellen, ob die pflegenden Personen Medikamente, Nahrungsmittel und andere Bedarfsgüter selbst beschaffen können.

Außerdem kontrollieren sie, ob die Menschen die eigene Wohnung putzen und sauber machen können. Zu den weiteren Hilfsverrichtung gehört die Körperpflege sowie die Reinigung der eigenen Wäsche. Die Gutachten müssen überprüfen, ob die Personen den eigenen Wohnraum beheizen und das Heiz-Material selbstständig beschaffen können. Außerdem müssen sie nachfragen, ob die Menschen, selbstständig zum Arzt oder zu den Behörden gehen können.

In den meisten Fällen führen die Gutachter ausführliche Gespräche mit den Menschen, welche den Antrag auf das Pflegegeld gestellt haben. Zudem berücksichtigen sie die Zeitwerte und stellen eine vollständige Beurteilung zusammen.

Die Gutachter müssen einen Erschwerniszuschlag mit 25 Stunden pro Monat erteilen, wenn bei den pflegebedürftigen Personen eine schwere psychische oder geistige Behinderung vorliegt. In diesem Fall weisen die kranken Menschen Defizite im Denken auf, können Handlungen nur schwer umsetzen und verfügen über keine emotionale Kontrolle.

Der Erschwerniszuschlag mit 50 oder 75 Stunden pro Monat kann auch bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr gewährt werden.

Wie wird das Pflegegeld in Deutschland angerechnet?

Mit dem Pflegegeld will die deutsche Regierung den Menschen helfen, welche ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Im Jahr 2019 wurden die Summen an Pflegegeldern nicht verändert und sind gleich geblieben. Allerdings wurden im Januar 2017 die früheren drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Um den aktuellen Pflegegrad beurteilen zu können, muss der medizinische Dienst eingeschaltet werden. Die Menschen, welche bereits eine Pflegestufe erhalten haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. In diesem Fall kümmert sich der medizinische Dienst selbst um die erforderliche Einteilung der Pflegestufe. Um das Pflegegeld zu bekommen, müssen die pflegebedürftigen Personen einen Antrag beim medizinischen Dienst stellen. Mit diesem Verfahren wird auch die Pflegekasse eingeschaltet, welche für das weitere Verfahren zuständig ist.

Wie werden die Pflegegrade in Deutschland anerkannt?

Wenn die pflegebedürftigen Menschen einen Antrag auf das Pflegegeld stellen, dann wird der medizinische Dienst der Krankenkasse eingeschaltet. Dann wird ein Termin für einen Hausbesuch bei den pflegebedürftigen Menschen ausgemacht.

In der Regel kommt ein Gutachter, um mit den Angehörigen und den pflegebedürftigen Menschen zu sprechen. Danach wird eine Beurteilung zusammengefasst und an die Pflegekasse weitergeleitet.

Die Gutachter können auch die Pflegestufe 0 ernennen, wenn sie zwar einen Bedarf an Hilfe feststellen, dafür jedoch das zeitliche Ausmaß für die Pflegestufe 1 nicht erreicht wird.
In Deutschland können auch jene Menschen, einen Antrag auf Pflegegeld stellen, die an Demenz leiden, geistig behindert sind oder an psychischen Krankheiten leiden.

Quelle und Details zum Pflegegeld: https://www.vexcash.com/blog/pflegegeld/

Wann werden die Leistungen für den ambulanten Pflegedienst anerkannt?

Die Menschen, welcher einem Pflegegrad zugeteilt wurden, können einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto höher fällt auch die Gesamtsumme der Erstattungen aus. Bereits ab dem ersten Pflegegrad können die pflegebedürftigen Personen mit einer Auszahlung von 125 Euro rechnen.

Dieses Geld darf jedoch nur für den ambulanten Pflegedienst verwendet werden. Die pflegebedürftigen Menschen, welche den zweiten Pflegegrad haben, können mit einer monatlichen Auszahlung von 689 Euro rechnen. Bei Pflegegrad 5 wird das Pflegegeld in Höhe von 1995 Euro ausgezahlt.

Details zum Thema Pflegegeld und Pflegebedürftigkeit in Deutschland gibt es auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftigkeit.html im Überblick.

Haben die pflegebedürftigen Menschen in Deutschland auch Anspruch auf die teilstationäre Pflege?

Die pflegebedürftigen Menschen können bereits ab dem zweiten Pflegegrad einen Antrag auf die Erstattung der Kosten, welche bei der teilstationären Pflege anfallen, stellen. Bei Pflegegrad zwei bekommen den pflegebedürftigen Personen einen Betrag von 689 Euro ausgezahlt. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Geld kann für eine teilstationäre Pflege verwendet werden. Das Geld für die teilstationäre Pflege wird monatlich ausgezahlt.

Die Antragsteller müssen darauf achten, dass da Pflegegeld gekürzt werden kann, wenn professionelle Hilfe von externen Dienstleistern in Anspruch genommen wird. In manchen Fällen kann das Pflegegeld vollständig gestrichen werden, wenn die pflegebedürftigen Personen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Was sind die Kombinationsleistungen?

Die Kombinationsleistungen werden dann erstattet, wenn die kranken Menschen zu Hause und durch professionelle Pflegedienste gepflegt werden. In diesen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten und fasst sie als Kombinationsleistungen zusammen.

Wird das Pflegegeld auch dann in Deutschland ausgezahlt, wenn zum Teil ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird?

Wenn die häusliche Pflege der kranken Angehörigen immer noch zu Hause stattfindet und durch einen ambulanten Pflegedienst ergänzt wird, kann das Pflegegeld anteilig ausbezahlt werden. Diese Kosten des Pflegegeldes werden also zwischen beiden Parteien aufgeteilt.

Die genaue Einteilung des Pflegegeldes hängt in diesem Fall von der genauen Zeitverteilung ab und wird in Prozent berechnet. Wenn der professionelle Pflegedienst etwas die Hälfte der Zeit mit der kranken Person verbringt, dann werden 50 Prozent des Geldes dem Pflegedienst gutgeschrieben. Die andere Hälfte des Pflegegeldes steht der Person zu, welche den pflegebedürftigen Menschen zu Hause pflegt.

Kommentare

  1. Christian Maltan meint

    Eine Frage. Wenn ich nach Österreich ziehe und in Deutschland pflegestufe 3 habe. Muss ich in Deutschland weiter Krankenversicherung bezahlen oder reicht dann eine neue Krankenkasse in Österreich aufgrund der EU.
    Liebe Grüße
    Christian

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