Online-Kredite : Arbeiterkammer warnt

Die Arbeiterkammer (AK) hat mehrere Onlinekredit-Vermittler genau unter die Lupe genommen und dabei erschreckende Entdeckungen gemacht. So treten die Häuser häufige bestehende Gesetze zum Nachteil der Kunden mit Füßen. Wer sich im Netz ein Darlehen suche, müsse deshalb genau aufpassen, rät die AK, welche die betreffenden Firmen abgemahnt hat.

Online-Formular gilt vertraglich bindend
So verstehen die Häuser häufig schon das Absenden des Online-Antragsformulars als Vertrag und betrachten dieses als entsprechend bindend. Tatsächlich schreibt das Gesetz jedoch vor, dass ein Kreditvertrag nur dann zustande gekommen ist, wenn ihnen beide Parteien unterschrieben haben. Einem solchen Formular fehlen also gleich beide Unterschriften.

Befristungen dauern viel zu lange
Im Netz ist es außerdem üblich, dass die Befristungen 48 Tage dauern. Dies bedeutet, der Auftrag für beispielsweise einen Kreditvermittler währt solange. Das Maklergesetz kennt diesbezüglich aber eigentlich überhaupt keinen Spielraum. Aufträge behalten maximal vier Wochen Gültigkeit. Dies ist aber noch weniger schlimm als der Umstand, dass viele Kreditvermittler mehr Kosten als die fünf Prozent der Bruttokreditsumme, die ihnen maximal zustehen, berechnen. Sonderkosten sind in Österreich nicht zulässig und können rechtlich beanstandet werden.

Kein Gewerbeschein

Ein von der AK geprüfter Onlinekredit-Vermittler zeigte seine mangelnde Seriosität sogar dadurch, dass er nicht einmal einen Gewerbeschein besaß. Das AK hat wegen der fehlerhaften Klauseln alle Online-Kreditgeber abgemahnt. Die Hälfte von diesen hat reagiert und diese an den Gesetzesstand angepasst, doch in einigen Fällen wird es auch zu Klagen kommen.

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